Allmendhüttli

Als Allmenden bezeichnet werden Weiden-, Wald- und Ödlandflächen, die von den dazu berechtigten Bewohnern eines Dorfes zur kollektiven landwirtschaftlichen Nutzung ausgeschieden sind.

 

Für die Viehwirtschaft war die Allmend bis zur Einführung der Stallfütterung im Sommer von grundlegender Bedeutung. Neben dem Wiesland und den Stoppelfeldern der Ackerflur wurde auch der Wald beweidet, insbesondere durch Schweine, die wichtigsten mittelalterlichen Fleischlieferanten, die im Herbst mit Eicheln und Bucheckern gemästet wurden. Der Wald lieferte zudem Bau- und Brennholz, und schliesslich ergänzte das sammelwirtschaftlich genutzte Angebot an Früchten, Beeren und Pilzen die Nahrung der Bevölkerung oder sicherte diese im Falle von Missernten. Stets hatte die Allmend auch die Funktion einer Landreserve, auf die bei Bedarf zurückgegriffen werden konnte.

 

Solange im Frühmittelalter (500 – 1000 nChr.) genügend Landressourcen vorhanden waren, war die Grenze zwischen ackerbaulich genutzten Flächen und der Allmend fliessend. Die Nutzung der Allmend erfolgte dementsprechend willkürlich und frei, allfällige Konflikte konnten über nachbarschaftliche Absprachen geregelt werden. Im Rahmen des hochmittelalterlichen Landesausbaus wurde vermehrt auf die Landreserve Allmend zurückgegriffen und Teile derselben wurden auf Dauer der kollektiven Nutzung entzogen.

 

Der umfassende Prozess der territorialen Abgrenzung der Allmend gegenüber anderen Wirtschaftszonen, der Eingrenzung des Kreises der Nutzungsberechtigten wie auch von deren Nutzungsrechten vollzog sich vom Hochmittelalter (1000 – 1250 nChr.) an, regional wie auch zeitlich gestaffelt.

 

Der Kreis der Nutzungsberechtigten schloss sich insbesondere nach der Mitte des 15. Jh. ab, als dem demografischen und wirtschaftlichen Einbruch der Krise des Spätmittelalters ein Wiederaufschwung folgte. Voraussetzung zur Allmendnutzung war häufig der lang dauernde Besitz einer Hofstatt innerhalb der Dorfgemarkung. Neu Zugezogene mussten sich dieses Recht mit einem Einzugsgeld erkaufen. Ebenso wurde in dieser Zeit der Umfang der Nutzung immer mehr beschränkt, insbesondere im Bereich der Holznutzung. Im Alpen- und Voralpenraum setzte eine analoge Entwicklung bereits im Laufe des 14. Jh. ein. Sie steht unter anderem im Zusammenhang mit einer Spezialisierung in Richtung einer marktorientierten Viehwirtschaft. Weitverbreitet war in diesem Raum die sogenannte Winterungsregel, wonach Bauern nur so viele Tiere auf die Allmend treiben durften, wie sie im Stall überwintern konnten.

 

In Giswil ist es heute so, dass nur Bürger, die eine Landwirtschaft führen und in Giswil wohnen einen Allmendteil ziehen können. Bürger ohne Landwirtschaft können nur einen sogenannten Gartenteil ziehen, sie müssen ihn aber selber bewirtschaften.

 

Interessant sind auch die Bauten auf der Allmend, die sogenannten Allmendhüttli. Diese wurden gebaut, um das im Sommer geerntete Heu einlagern zu können. Im Winter hat man dieses Heu geholt und den Kühen verfüttert. In den letzten Jahren sind viele von diesen Heiwbonäli (Heuschober) verschwunden, denn inzwischen haben die meisten Bauern grosse Traktoren mit Ladewagen und grosse Ställe, die Allmendhüttli werden also nicht mehr gebraucht. Meines Wissens sind die jetzt noch bestehenden Allmendhüttli alle aus der Zeit vor dem zweiten Weltkrieg, sie sind ein Relikt aus einer vergangenen Zeit. Bleibt nur zu hoffen, dass ein paar erhalten bleiben.

 

Quellen: Historisches Lexikon der Schweiz

 

Allmendverordnung der Korporation Giswil